Der Gemeindekirchenrat ist das kirchgemeindliche Leitungsgremium, das die Verantwortung für das geistliche Leben und die äußere Ordnung in den Gemeinden trägt.
In der z. Zt. noch geltenden Verfassung der Ev.-Luth. Kirche in Thüringen ist die Aufgabe des Gemeindekirchenrates wie folgt beschrieben:
"Der Gemeindekirchenrat ist berufen, die Aufgaben der kirchgemeindlichen Selbstverwaltung zu erfüllen. Er sorgt für die Verbindung zwischen Pfarramt und Gemeinde … Der Gemeindekirchenrat vertritt die Kirchgemeinde nach außen…"
Ein Gemeindekirchenrat wird jeweils für 6 Jahre gewählt. Der derzeitige GKR der Stadtkirchgemeinde Gotha ist seit dem 2. Dezember 2007 im Amt.
In Gotha setzt sich der Gemeindekirchenrat aus je drei gewählten Vertretern der fünf Pfarrbezirke, den Pfarrern und max. drei durch den Gemeindekirchenrat hinzuberufenen Gemeindegliedern zusammen.
Die Hinzuberufenen kommen aus Gruppierungen, die nach Auffassung der Kirchenältesten durch einen Vertreter im Gemeindekirchenrat präsent sein sollten. Derzeit sind das ein Jugendvertreter und eine Vertreterin der Landeskirchlichen Gemeinschaft.
Somit hat unser Gemeindekirchenrat z. Zt. 23 stimmberechtigte Mitglieder, für jeden Pfarrbezirk gibt es noch jeweils einen Stellvertreter, der bei Verhinderung eines Kirchenältesten stimmberechtigtes Mitglied ist.
Den Vorsitz in unserem Gemeindekirchenrat führt Wulf Ehlers, Stellvertreter ist Pfarrer Jürgen Schilling.
Für bestimmte Aufgaben, zur Vorbereitung und Durchführung von Beschlüssen hat unser Gemeindekirchenrat zwei Ausschüsse gebildet und entsendet Vertreter in fünf Gremien.
Die Sitzungen unseres Gemeindekirchenrates sind öffentlich.
Fragen Sie nach den aktuellen Terminen in Ihrer Kirchgemeinde.